Friedhofsordnung, Friedhofsgebührenordnung
Am 11.8.2020 hat die Kirchenverwaltung Pemfling eine neue Friedhofsordnung und eine neue Friedhofsgebührenordnung beschlossen, die nun am 15.3.2021 von der Stiftungsaufsicht der Finanzkammer der Diözese Regensburg genehmigt wurde. Nach dem Aushang am 15.4. in der Pfarrkirche treten die neuen Ordnungen ab 16.4.2021 in Kraft. Sie ersetzen damit – nach fast 30 Jahren – die bisherige Friedhofsordnung von 1992.
Zwischenzeitlich sind einige Anpassungen nötig geworden. Deshalb wurde die Satzung des Friedhofs an die aktuelle Mustersatzung der Diözese angepasst. Die Pemflinger „Besonderheiten“ wurden dabei wieder berücksichtigt.
Auch eine Anpassung der Gebührenordnung ist nötig geworden. Zuletzt wurden die Friedhofsgebühren nur in den Euro umgerechnet, waren aber immer noch jene von 1992. Da diese Gebühren den laufenden Unterhalt inzwischen kaum mehr abdecken konnten und auch keine Rücklagen für weitere Investitionen in den Erhalt des Friedhofs und dessen Anlagen gebildet werden können, mussten die Gebühren neu berechnet werden. Grundsätzlich müssen durch die Friedhofsgebühren alle Ausgaben des Friedhofs getragen werden können. Die verschiedenen Instandhaltungsmaßnahmen der letzten Jahre haben dabei die finanziellen Ressourcen der Friedhofskasse aufgebraucht.
Ein gedrucktes Exemplar der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung bekommen Sie gerne im Pfarrbüro.
Friedhofsgebührenordnung Friedhof Pemfling ab 16.04.2021 |