Am 25. Februar 2018 findet wieder eine Pfarrgemeinderatswahl statt. Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium der Pfarreiengemeinschaft, das den Pfarrer seelsorgerisch unterstützt und ihn in allen pastoralen Fragen berät. Entsprechend sieht die Satzung für den Pfarrgemeinderat logischerweise auch nur ein gemeinsames Gremium für die ganze Pfarreiengemeinschaft vor. Das bringt in unserer Situation einige Veränderungen gegenüber bisher mit sich.

 

Wahlausschuss

In ihrer Sitzung am 30.11.2017 haben sich die Pfarrgemeinderäte damit beschäftigt und einen Wahlausschuss gebildet. Dieser setzt sich aus dem Pfarrer und drei Vertretern jeder Pfarrei zusammen:

  • Grafenkirchen: Ursula Ederer, Anita Graßl, Alfons Kärtner;
  • Pemfling: Hermine Daschner, Oswald Feldbauer, Reinhold Traurig;
  • Waffenbrunn: Barbara Hönle, Thomas Nachreiner, Stefan Preischl. 

Ortsausschüsse

Der Wahlausschuss hat auch bereits den Rahmen für die Wahl gesteckt. Das Gremium, das bisher als Pfarrgemeinderat der Einzelpfarrei gewählt wurde, wird in Zukunft als ein Ausschuss des Pfarrgemeinderats arbeiten. Die Bezeichnung „Ortsausschuss xy des Pfarrgemeinderats“ soll zum Ausdruck bringen, dass dieses Gremium in einer Linie mit dem Pfarrgemeinderat steht, aber sich um die konkrete Umsetzung vor Ort bemüht. Sie soll außerdem ausdrücken, dass die Mitglieder ebenso wie bisher gewählt werden – und zwar direkt verbunden mit der Wahl des „Gesamtpfarrgemeinderats“. Dieser setzt sich aus den gewählten Vertretern aus jeder Pfarrei zusammen.

Die Ortsausschüsse bestehen wieder aus so vielen Mitgliedern wie bei der letzten Wahl 2014 bzw. haben so viele Mitglieder, wie in der letzten Sitzung des Pfarrgemeinderats Ende November abweichend beschlossen wurde. Das sind:

  • für Grafenkirchen: 6 Personen
  • für Pemfling: 10 Personen
  • für Waffenbrunn: 15 Personen.

Jeweils bis zu drei Personen können durch den Pfarrer nach der Wahl auch in den Ortsausschuss berufen werden.

Gesamtpfarrgemeinderat

Der Gesamtpfarrgemeinderat setzt sich zukünftig aus 16 Mitgliedern zusammen. Entsprechend der Größe der Pfarreien entfallen davon

  • 3 Mitglieder für Grafenkirchen,
  • 5 Mitglieder für Pemfling und
  • 8 Mitglieder für Waffenbrunn.

Dies sind jeweils die Kandidaten, die bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten.

Die Wahl

Konkret bedeutet dies für Sie als Wähler und als Wählerin, dass die Anzahl Ihrer Stimmen entsprechend der Anzahl Ihrer Vertreter im Gesamtpfarrgemeinderat ist, also je nach Heimatpfarrei 3, 5 oder 8 Stim- men. Aus den so gewählten Vertretern Ihrer Pfarrei sind diejenigen mit den meisten Stimmen im Gesamtpfarrgemeinderat, ebenso bei den Ortsausschüssen. Der Ortsausschuss arbeitet so, wie Sie es bisher auch gewohnt sind.

Wahlberechtigt sind alle getauften und gefirmten Christen ab 14 Jahren nur in ihrer jeweiligen Heimatpfarrei.